Klaus Ferner - Energie- und Bauberater kdR

gesundheits- umwelt- und q2ualitätsorientiert

Baubegleitung

Während Sie durch die Energieberatung ein Sanierungskonzept - mit Vorschlägen - an die Hand bekommen, wie Sie Ihre Wünsche umsetzen können, stellt die Baubegleitung die Umsetzung des Energiekonzeptes dar.

Nach der Energieberatung wird mit Ihnen geklärt, in welchen Schritten Sie Ihren Sanierungswunsch umsetzen wollen oder können.

Ist Ihr Ziel eine generelle, große Sanierung, beispielsweise mit dem Wunsch, das Neubauniveau Ihres Hauses zu erreichen- oder sind, je nach finanziellen Möglichkeiten, Einzelmaßnahmen Ihrer Wahl vorgesehen?

Diese Fragen - und die von Ihnen veranschlagte Sanierungssumme in Euro - werden vor der Sanierung geklärt, um die richtigen Förderprogramme für sie zu ermitteln. Die Förderungen müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.Dem Förderantrag sind die entsprechenden Handwerker-Angebote beizufügen.

Nach der Umsetzung des Maßnahmenpaketes "KfW-Effizienzhaus (KfW 115, 100, 85, 70, 55, 45)" verlangt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Bestätigung des Sachverständigen, dass der im Energieberatungsbericht vorgegebene Jahres-Primärenergiebedarf (in KWh/m²a) und der Transmissionswärmeverlust Ht´(in W/m²K) nach der Sanierung auch erreicht wurde.

Bei durchgeführten Einzelmaßnahmen muss der Sachverständige bestätigen, dass die Einzelmaßnahmen "energetisch sinnvoll" sind und die von der KfW vorgegebenen U-Werte durch die Dämm-Maßnahmen auch erreicht wurden.

Die KfW fördert die energetische Baubegleitung zur Zeit mit 50% der Kosten, maximal aber 4.000.- Euro. Der Fördermittelempfänger bezahlt dem Baubegleiter den kompletten Betrag, erhält aber von der KfW-Bank den oben genannten Zuschuss.

Der Baubegleiter erbringt gegenüber dem KfW-Fördermittelempfänger folgend Leistungen:

  1. Detailplanungen: Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt zu erhalten;
  2. Ausschreibung: Prüfung von Angeboten (in Abstimmung mit dem Bauherrn), um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren;
  3. Ausführung: Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten, festgelegten Zeitpunkten;
  4. Abnahme: Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen;
  5. Bewertung: Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsprüfung