Klaus Ferner - Energie- und Bauberater kdR

gesundheits- umwelt- und q2ualitätsorientiert

Energieausweise

Energieausweise für Häuser dienen der Abschätzung des Energiebedarfs und der damit verbundenen Kosten. Energieausweise für Wohngebäude müssen seit 1.Juli 2008 bei Bau, Verkauf oder Vermietung dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden.

Einen bedarfsorientierten Energieausweis braucht jedes Haus, welches vor dem 11. August 1979 gebaut wurde und weniger als 4 Wohneinheiten hat. Hat ein Wohngebäude mehr als 4 Wohneinheiten oder wurde es bereits nach der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 gebaut oder saniert, so besteht Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis.

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Grund der bauphysikalischen Parameter (U-Werte der Wände, Decken, Fenster usw.) errechnet und ist - gemäß den festen Randbedingungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 - vergleichbar mit allen über eine zertifizierte Energieberatersoftware errechneten Ausweise. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Primärenergiebedarf (in KWh/m²a) sowie den Endenergiebedarf (in KWh/m²a) an, das ist die Menge des Energieträgers, die am Haus angeliefert wird und damit von Ihnen bezahlt werden muss.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist vergleichbar, für die Verbraucher objektiv und zeigt Energieeinsparpotentiale (durch die Modernisierungsvorschläge) auf. Somit können Verbraucher den Endenergiebedarf von Gebäuden vergleichen.

Bedingt durch die Nebenkostenbelastungen wird zukünftig die durch einen bedarfsorientierten Energieausweis dargestelle Energieeffizienz zu einem entscheidenden Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt werden. Seit 01. Mai 2015 gibt es - gemäß EneV 2014 § 16a - eine Verpflichtung für die Angaben in Immobilienanzeigen: nämlich: die Art des Energieausweises (Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis), Kennwert des Endenergiebedarfs bzw. des -verbrauchs (in kWh/m²a), Energieträger der Heizung, bei Wohngebäuden: Baujahr des Gebäudes, bei Wohngebäuden: Energieeffizienzklasse (A - K).

Jeder ab 01. Mai 2014 neu ausgestellte Energieausweis braucht eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt).

Bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Verbrauch dreier aufeinander folgender Jahre gemittelt und einer Energiekennzahl zugeordnet. Da der Verbrauch eines Hauses (oder einer Wohnung) sehr von dem Nutzerverhalten der Einwohner abhängt und außerdem keine aussagekräftige Statistik die Wohnungsgrößen, Hausgrößen, Baualtersklassen, Baumaterialien abschätzen kann, ist der verbrauchsorientierte Energieausweis nicht aussagekräftig.